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   BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 44.81   

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BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 44.81 (https://dejure.org/1984,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1984 - 5 C 44.81 (https://dejure.org/1984,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1984 - 5 C 44.81 (https://dejure.org/1984,1834)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung - Vermögen - Begriff - Berücksichtigung - Verwertbarkeit

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 585
  • FamRZ 1985, 541
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87

    BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines

    Auch nach dem 4. BaföG-Änderungsgesetz ist daran festzuhalten, daß wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme einer unbilligen Härte i. S. des § 29 III BAföG rechtfertigen können (Fortführung von BVerwG Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 2 = NVwZ 1985, 585 = FamRZ 1985, 541).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2005 - 7 S 3012/04

    Ausbildungsförderung; Miteigentum; unbillige Härte; realistische

    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass die fraglichen Immobilien im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehen und jedenfalls nach dem Vorbringen der Klägerin mit einem Nießbrauch belastet sind; diese Umstände erschweren allenfalls die Verwertung, machen sie aber nicht rechtlich unmöglich (BVerwG, Urteil vom 11.10.1984 - 5 C 44.81 -, NVwZ 1985, 585 ; Senatsurteil vom 19.09.2005 - 7 S 2970/04 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 27 Rn. 6).

    Vielmehr findet die Bejahung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 29 Abs. 3 BAföG in Fällen wie dem vorliegenden allein darin ihre Begründung, dass es dem Auszubildenden ermöglicht werden soll, den unbilligen Konsequenzen einer wirtschaftlich nicht durchführbaren Vermögensverwertung auszuweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.1984 aaO., 586, und vom 13.06.1991 aaO., 312).

  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Zum anderen hat der Senat bereits entschieden, daß Vermögensgegenstände auch dann nicht aufgrund der Härteklausel des § 29 Abs. 3 BAföG in einem weiteren Umfang als nach Absatz 1 dieser Bestimmung anrechnungsfrei bleiben, wenn in Betracht kommt, das Vermögen in Höhe des anrechenbaren Teils als Sicherheit im Rahmen eines Darlehensvertrages (zur Finanzierung des Lebensunterhalts- und Ausbildungsbedarfs) heranzuziehen (Urteil des Senats vom 11. Oktober 1984 - BVerwG 5 C 44.81 - [Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 2] zu § 26 BAföG F. 1971).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2021 - 4 LB 93/19

    Ausbildungsförderung; Ermessen; Erstattung; Forderung; Freibetrag; Härte,

    § 29 Abs. 3 BAföG dient damit unter anderem auch der Abwehr von Gefahren für die Durchführung der Ausbildung, die daraus entstehen, dass der Auszubildende trotz vorhandener, die Freibeträge übersteigender Vermögenswerte seinen Ausbildungsbedarf aus dem angerechneten Vermögen nicht decken kann (BVerwG, Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14; Urt. v. 17.1.1991 - 5 C 71.86 -, juris Rn. 10; Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 44.81 -, juris Rn. 25 zu § 32 Abs. 4 BAföG a.F.).

    Muss der Auszubildende einen nicht unerheblichen Teil seines anrechnungsfreien Vermögens für seinen Ausbildungsbedarf aufwenden (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 24.1.2013 - 4 LA 290/11 -, juris Rn. 9), ist die durch die Freistellung von Teilen des Vermögens in dem Umfang der Freibeträge des § 29 Abs. 1 BAföG bezweckte zusätzliche Sicherung des Lebensunterhalts des Auszubildenden und der Schaffung eines finanziellen Rückhalts für unvorhersehbare notwendige Auslagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 44.81 -, juris Rn. 25 zu § 32 BAföG a.F.) nicht mehr gewährleistet.

  • VG Münster, 01.04.2009 - 6 K 2128/07

    Härteklausel, unbillige Härte, wirtschaftliche Verwertbarkeit von Vermögen,

    vgl. zur Frage der wirtschaftlichen Verwertbarkeit: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Oktober 1984 5 C 44/81 - FamRZ 1985, 541 f.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Oktober 1984 - 5 C 44/81 -, a.a.O. und Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33/87 - a.a.O.

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2006 - 2 LA 103/05

    Ausbildungsförderung und Vermögensanrechnung

    Daher ist im Hinblick auf den Anteil des Klägers am Nachlass die Testamentsvollstreckung kein rechtliches Verwertungshindernis i.S.v. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 44.81 -, DÖV 1985, 280 = FamRZ 1985, 541 = NvwZ 1985, 585) und der zum Nachlass gehörende Anteil am Hausgrundstück in die Wertbestimmung des Vermögens gemäß § 28 BAföG einzustellen.
  • VG Stuttgart, 15.05.2006 - 11 K 2940/05

    Miterbenanteil an Mietwohngrundstück als anrechenbares Vermögen; unbillige Härte

    Bei einer eventuellen Zwangsversteigerung im Rahmen der Erbauseinandersetzung (§ 2042, § 753 Abs. 1 BGB) würde das Nießbrauchrecht am Haus zwar bestehen bleiben (§ 44 Abs. 1, § 52 ZVG), die Veräußerung des Grundstücks aber nicht hindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1984, NVwZ 1985, 585 = FamRZ 1985, 541; Urt. v. 13.06.1991, BVerwGE 88, 304 = NJW 1991, 3047 = FamRZ 1992, 237).
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2006 - 15 K 3699/03

    Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche Berufung auf interne Treuhandabrede,

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 1984 - 5 C 44.81 -, FamRZ 1985, 541 (543 f), vom 12. Juni 1986 - 5 C 65.84 -, BVerwGE 74, 267 (270 ff), und vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, BVerwGE 88, 303 (306 ff); Humborg, a.a.O., § 29 Rdnr. 9 (Stand: Januar 2003).
  • VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06

    Bewilligung von Ausbildungsförderung - Verwertung von Vermögen in Form eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. z.B. Urteil vom 11.Oktober 1984 - 5 C 44/81 in JURIS) kann eine unbillige Härte nach § 29 Abs. 3 BAföG nur dann angenommen werden, wenn bei dem Vermögensinhaber abweichend vom Regelfall die Notwendigkeit dafür besteht, einen die Freibeträge überschreitenden Vermögensbetrag nicht für den Ausbildungsbedarf einzusetzen oder wenn der Auszubildende auf Vermögen verwiesen würde, dass einem Verwertungszugriff nicht zugänglich und damit für die Deckung des Ausbildungsbedarfs nicht verfügbar ist (BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - 5 C 33/87 - in JURIS).
  • VG Saarlouis, 04.08.2010 - 11 L 686/10

    Geerbter Miteigentumsanteil als förderungsrechtlich anrechenbares, verwertbares

    (BVerwG, Urteil vom 11.10.1984 - 5 C 44.81 -, NVwZ 1985, 585 ; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 19.12.2005 - 7 S 3012/04 - FamRZ 2006, 1638; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 27 Rn. 6) Die Nichtberücksichtigung von Vermögen in Fällen wie dem vorliegenden folgt aber aus der Zielsetzung des § 29 Abs. 3 BAföG, wirtschaftlich nicht verwertbares Vermögen von der Anrechnung freizustellen.
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